Es geht in diesem Beitrag um die Atomenergie. Aber es geht nicht um die Frage, ob man dafür oder dagegen ist, sondern um die Frage, wer die Milliardenkosten für die Stilllegung der Schweizer Atomkraftwerke (AKW) und Entsorgung der nuklearen Abfälle tragen wird – und wann und wie.

Das Kernenergiegesetz (KEG) und die Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Atomanlagen (SEFV) legen fest: Die Verursacher, also die Betreiber der AKW haben die Kosten für den Nachbetrieb, die Stilllegung und Entsorgung zu tragen. Jede marktwirtschaftliche Logik legt dasselbe nahe. 

 

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