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Mangelhafte Grenzwerte
Die Strahlenschutz-Grenzwerte nehmen Strahlenschäden in Kauf.
Jedes AKW gibt radioaktive Stoffe an Luft und Wasser ab. Üblicherweise erlaubt sind rund eine Billiarde Becquerel radioaktive Edelgase und Kohlenstoff, 50 Billionen Becquerel Tritium, 30 Milliarden Becquerel radioaktive Schwebstoffe und circa 10 Milliarden Becquerel radioaktives Jod 131 – pro Jahr und Atomkraftwerk.
Diese zulässigen Emissionen orientieren sich an der angenommenen gesundheitlichen Belastungsfähigkeit eines fiktiven «reference man». Der ist stets jung, gesund und männlich. Dass ältere Menschen, Frauen, Kinder, Kleinkinder und Embryos zum Teil deutlich empfindlicher auf radioaktive Strahlung reagieren, fällt dabei unter den Tisch.
Etliche Untersuchungen zeigen zudem, dass auch sehr niedrige Strahlendosen schon gesundheitliche Schäden verursachen. Die internationalen und nationalen Strahlenschutz-Grenzwerte hingegen nahmen von Anfang an Strahlenschäden der Bevölkerung in Kauf – schließlich ging es darum, wie die Internationale Strahlenschutzkommission es ausdrückte, «einen vernünftigen Spielraum für die Expansion der Atomenergieprogramme» zu gewährleisten.
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